| TGA: Neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seit 1. November 2011 in Kraft |
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In der neu verfassten Verordnung werden nunmehr auch Anforderungen an mobile Versorgungsanlagen, Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hauswasserwerke) und zeitlich begrenzte Wasserverteilungen (an ein Standrohr angeschlossene Festzelte, Schank- und Verkaufswagen u.ä.) gestellt. Grenzwerte für Blei und Cadmium wurden europäischen Vorgaben und neuen Wissensstand entsprechend angepasst: Blei ab Dezember 2013 max. 0,010mg/l, Cadmium ab November 0,003mg/l. Erstmals innerhalb der EU findet sich eine neue Definition des Grenzwertes für Uran (0,01 mg/l), dieser ist zugleich weltweit der schärfste. Der Maßnahmenkatalog der Gesundheitsämter zur Überwachung von Trinkwasser aus Eigenversorgungsanlagen wurde gestärkt, gleichzeitig die Anzeigepflicht und Überprüfungspflicht der Verteilungsnetzbetreiber festgelegt. Viele neue Regelungen befassen sich mit Legionellen, winzigen Stabbakterien welche unter anderem gefährliche Lungenentzündungen verursachen können. Hier ist ein Maßnahmenwert definiert (100 Legionellen / 10ml), dessen Überschreitung bedarfsabhängige Gefährdungsanalysen vor Ort fordert. Durch die neuen Regelungen werden insbesondere Vermieter in die Pflicht genommen. So sollte beispielsweise die Boilertemperatur immer 60 Grad betragen. Wird diese Temperatur um zehn Grad unterschritten (bspw. zum Energie sparen), können sich gesundheitsgefährdende Legionellen optimal vermehren. Weiterhin sollen die Leitungen für Mehrfamilienhäuser jährlich geprüft werden. Es besteht für Neu- und Bestandsanlagen Meldepflicht für Boiler mit einem Volumen größer 400 Litern, Wasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt, sowie ab 2013 für Bleirohre. Diese als Großanlagen bezeichneten Warmwasseranlagen in öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden sind entsprechend §14 regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen, sobald an einer Stelle der Anlage das Wasser vernebelt wird (Bsp. Dusche). Bei Überschreitungen ist für Abhilfe zu sorgen und das Gesundheitsamt zu informieren! Nichtbeachtung der neuen Vorordnung kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Haben Sie Rückfragen oder können wir Sie bei der Umsetzung unterstützen? Sprechen Sie uns hierzu an. |

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Trinkwasserverordnung aktualisiert und setzt mit dieser die Vorgaben der europäischen Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) um. So werden (unter anderem) bei der Errichtung, Erweiterung und Änderung der Trinkwasserinstallation geeignete Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 und DIN 1988 Teil 100 für den Anschluss von Apparaten oder Nichttrinkwasseranlagen gefordert und gegenüber der TrinkwV 2001 klare Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich Legionellen definiert.


